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Bettermann Immobilien
Maklerprovision Hessen 2026 mit Flörsheim und Bettermann-Stift

Maklerprovision Hessen 2026
Wer zahlt was?

Lesezeit wird berechnet... · Geprüft: 12. August 2026
Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 | Flörsheim & Trebur

Geprüft: 12. August 2026

Maklerprovision-Rechner Hessen

Maklerprovision für Hessen kalkulieren

Der Rechner zeigt beispielhaft ein Modell mit zwei eigenständigen Maklerverträgen und gleich hoher Provision für Käufer und Verkäufer nach § 656c BGB. Der eingestellte Satz von 3,57 Prozent je Seite (inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer) ist eine veränderbare Annahme, kein gesetzlicher Tarif; andere zulässige Vertragsmodelle sind möglich.

3,57 %

Der voreingestellte Satz ist nur ein anpassbares Rechenbeispiel. Die konkrete Provisionshöhe wird vertraglich vereinbart; das Gesetz regelt in bestimmten Verbraucherfällen die Verteilung, nicht die Höhe.

Provision gesamt

28.560

das sind 7,14 % vom Kaufpreis

Käuferanteil (3,57 %)
14.280 €
Verkäuferanteil (3,57 %)
14.280 €
darin enthaltene Mehrwertsteuer (19 %)
4.560 €
Provision gesamt
28.560 €

Hinweis zur Berechnung

Unverbindliche Orientierung. Die Provisionshöhe ist verhandelbar und wird im Maklervertrag in Textform festgelegt. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbraucherbeteiligung gelten die Teilungsregeln der §§ 656a bis 656d BGB.

Geprüft am 12. August 2026

Was gilt seit Dezember 2020?

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser besondere Verbraucherschutzregeln. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden. Wenn ein Makler für Käufer und Verkäufer tätig ist, darf er nach § 656c BGB nur von beiden Seiten eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren.

Wenn nur eine Partei den Makler beauftragt, regelt § 656d BGB die Weitergabe von Maklerkosten. Die andere Partei darf nur beteiligt werden, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Kurz gesagt: Bei typischen Wohnimmobilien kann der Verkäufer nicht einfach 0 Prozent zahlen und die gesamte Provision auf den Käufer schieben.

Die Höhe der Provision wird vertraglich vereinbart. Im Rechner kann dafür ein frei gewählter Beispielsatz eingetragen werden; daraus lässt sich kein gesetzlicher oder allgemein verbindlicher Hessen-Tarif ableiten.

Die 3,57 Prozent setzen sich aus 3,0 Prozent Nettoprovision und 19 Prozent Mehrwertsteuer zusammen (3,0 % × 1,19 = 3,57 %). Auf beide Seiten gerechnet sind das 7,14 Prozent, von denen rund 1,14 Prozentpunkte auf die Mehrwertsteuer entfallen.

Was kostet die Maklerprovision in Hessen?

Kaufpreis Käuferanteil 3,57 % Verkäuferanteil 3,57 % Provision gesamt
300.000 €10.710 €10.710 €21.420 €
450.000 €16.065 €16.065 €32.130 €
600.000 €21.420 €21.420 €42.840 €
750.000 €26.775 €26.775 €53.550 €

Die Provision wird nicht bei der Besichtigung fällig. Sie entsteht üblicherweise mit dem notariellen Kaufvertrag, sofern der Maklervertrag wirksam geschlossen wurde und der Makler die vereinbarte Leistung erbracht hat.

Wann gilt die 50/50-Teilung nicht?

Die Regeln zur Provisionsteilung greifen bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn Verbraucher beteiligt sind. Nicht jede Immobilie fällt automatisch darunter.

  • Mehrfamilienhäuser: Bei Zinshäusern mit mehreren Einheiten wird die Provision häufig individuell verhandelt.
  • Gewerbeimmobilien: Büro, Praxis, Laden oder Lager fallen nicht unter die typische Wohnimmobilienregel.
  • Unbebaute Grundstücke: Grundstücksverkäufe können anders strukturiert sein, vor allem wenn keine Wohnbebauung vorliegt.
  • Kapitalanlagefälle: Die wirtschaftliche Einordnung kann anders sein. Im Zweifel Vertrag prüfen lassen.

Was bedeutet das für Verkäufer?

Für Verkäufer ist die Provision ein Kostenpunkt, aber auch eine Leistungsfrage. Entscheidend ist nicht nur der Prozentsatz, sondern ob der Makler den Verkaufspreis, die Vermarktung, die Unterlagen, die Verhandlung und die Abwicklung sauber steuert.

Ein zu hoch angesetzter Angebotspreis kostet oft mehr als eine professionelle Provision. Er verlängert die Vermarktung, schwächt die Verhandlungsposition und macht spätere Preisreduzierungen sichtbar. Eine realistische Bewertung am Anfang ist deshalb der bessere Hebel.

Bettermann Immobilien bespricht die konkrete Provisionsregelung transparent vor Beauftragung. Keine Zahl sollte im Exposé, im Maklervertrag oder im Kaufprozess unklar bleiben. Die Maklertätigkeit erfolgt mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau).

Quellen und weiterführende Links

Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 im Rhein-Main-Gebiet. Persönliche Betreuung durch Stephan Bettermann.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?

Die Höhe der Maklerprovision wird vertraglich vereinbart. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbraucherkäufern regeln die §§ 656b bis 656d BGB Form und Kostenverteilung, nicht einen bestimmten Prozentsatz.

Die konkreten Konditionen werden vor der Beauftragung offengelegt.

Kann der Käufer die komplette Provision zahlen?
Bei typischen Wohnimmobilien mit Verbraucherbezug ist das nicht frei gestaltbar. Die BGB-Regeln verlangen, dass die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe beteiligt bleibt.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Üblicherweise nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags, wenn der Maklervertrag wirksam geschlossen wurde und die Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht ist.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Beim selbst genutzten Eigenheim ist die Provision steuerlich nicht absetzbar. Bei einer vermieteten Immobilie zählt sie für Käufer zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Gebäudeabschreibung (AfA) berücksichtigt. Verkäufer können sie bei steuerpflichtigen Veräußerungen als Veräußerungskosten ansetzen. Den Einzelfall klärt ein Steuerberater.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja. Der Prozentsatz ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird im Maklervertrag vereinbart. Für bestimmte Verbraucherfälle regeln die §§ 656b bis 656d BGB Textform und Kostenverteilung.
Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Vermietung?
Bei der Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision - in der Regel der Vermieter. Beim Verkauf gelten dagegen die Teilungsregeln nach §§ 656a bis 656d BGB.

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