Info & Tipps

Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Tipps und Dokumente Rund um die Immobilie!

Wussten Sie schon, dass Sie bei dem Kauf einer Immobilie Steuer sparen können?

Tipp 1  beim Kauf einer Eigentumswohnung oder Haus:

Käufer von Bestandsimmobilien können die Grunderwerbsteuer mit einfachen Mitteln reduzieren. Dazu müssen Sie lediglich die beweglichen und unbeweglichen Bestandteile einer Immobilie im Kaufvertrag trennen. Denn der Steuergegenstand ist lediglich die Immobilie selbst – und untrennbar mit dem Haus verbundenes Inventar. Mit erworbenes, bewegliches Inventar hingegen, wie z.B. eine Einbauküche, ein Kamin oder eine Sauna gelten wiederum als Zubehör. Um Steuern sparen zu können, ist es wichtig, den Wert des Zubehörs im Kaufvertrag aufzulisten. Die Finanzämter ziehen den Wert der beweglichen Gegenstände (Zubehör) dann vom Kaufpreis der Immobilie ab. Durch den Abzug des beweglichen Inventars, zahlen Sie dadurch als Käufer weniger Grunderwerbssteuer.  Zu beachten ist, dass der Wert des Zubehörs nicht mehr als 15% des Kaufpreises übersteigen sollte.

Tipp 2  bei Kauf einer Eigentumswohnung:

Käufer, die sich für eine Eigentumswohnung entscheiden, können sich ein Teil der Grunderwerbsteuer sparen. Denn wer eine Wohnung kauft, erwirbt gleichzeitig einen Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Diese bildet die Eigentümergemeinschaft eines Wohnkomplexes für mögliche Renovierungsarbeiten am Gebäude. Weisen Sie als Käufer diesen Anteil im Kaufvertrag gesondert aus, können sie die Steuerlast ebenfalls reduzieren. Diese Informationen über die Höhe der Instandhaltungsrücklage für die betreffende Wohnung bekommen Sie in der Regel von der zuständigen Hausverwaltung.

Tipp 3  für Teilgewerbeimmobilien:

Wenn Sie vorhaben, in ihrer neu erworbenen Immobilie gleichzeitig zu leben und zu arbeiten, können Sie ebenfalls steuerliche Vorteile geltend machen. In einem Teilgewerbe ist es möglich, die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe nachträglich von der Steuer abzusetzen. Dazu müssen Sie klar zwischen privatem und gewerblich genutztem Teil differenzieren und dies im Kaufvertrag nach dem Verhältnis des Kaufpreises der privat und gewerblich genutzten Fläche aufteilen.

Tipp 4 für Vermieter:

Immobilienkäufer, die ihre neu erworbene Immobilie vermieten möchten, können die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen. Als Teil der Anschaffungskosten darf sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die AfA (Absetzung für Abnutzung) nur auf das Gebäude erfolgen darf, da sich das Grundstück im steuerlichen Sinne nicht abnutzt. Weiterhin ist es nicht möglich, die Grunderwerbssteuer auf den Mieter umzulegen.

Tipp 5 für Neubau:

Entscheiden Sie sich für einen Neubau, gehen sie meist zunächst auf Grundstückssuche. Erst im Anschluss beauftragen sie eine Baufirma, die das Haus baut. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt die Grunderwerbsteuer dann nur auf den Grundstückspreis an. Wichtig ist, dass Hausbauer für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abschließen sollten. Außerdem ist dabei zu beachten, dass beide Verträge keinesfalls am gleichen Tag, sondern zeitlich möglichst weit auseinander abgeschlossen werden.

Tipp 6 für Bauträger:

Bei einem einheitlichen Bauvertrag vom Bauträger, beispielsweise bei schlüsselfertigem Kauf, geht das Finanzamt von einem einheitlichen Vertrag aus, Käufer müssen dann sowohl auf das Grundstück, als auch auf die Bauleistung Grunderwerbsteuer zahlen. Verpflichtet sich jedoch der Käufer vertraglich zu Eigenleistungen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast. Wer also selbst streicht, tapeziert oder Böden verlegt und sich so Handwerkerkosten zu sparen, kann zudem die Steuern reduzieren.

Hier finden Sie nützliche Dokumente Rund um den Immobilienbereich!

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PDF Mieterselbstauskunft

PDF Übergabeprotokoll

PDF Abnahmeprotokoll

PDF Übergabeprotokoll WG Zimmer

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PDF Übergabeprotokoll für ETW

PDF Übergabeprotokoll für Häuser

PDF Übergabeprotokoll Gewerbe