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Bettermann Immobilien
Bescheid und Unterlagen zur Grundsteuer Hessen auf einem Schreibtisch im Büro

Grundsteuer in Hessen
berechnen

Hessen hat ein eigenes Berechnungsmodell. Hier rechnen Sie Ihre Grundsteuer für Trebur, Flörsheim, Rüsselsheim und alle anderen Gemeinden in Sekunden aus.

Flächen-Faktor-Modell HGrStG Bescheidprüfung statt pauschaler Beispielwerte Geprüft: 12. August 2026
Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 | Flörsheim & Trebur

Geprüft: 12. August 2026

Hessen rechnet anders als andere Bundesländer

Seit 1. Januar 2025 zahlen Sie in Hessen Ihre Grundsteuer nach dem sogenannten Flächen-Faktor-Modell. Anders als beim Bundesmodell oder dem Bayern-Modell wird in Hessen nicht der Verkehrswert Ihrer Immobilie besteuert, sondern eine Kombination aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und einem Lagefaktor. Der Lagefaktor leitet sich aus dem Bodenrichtwert ab und vergleicht ihn mit dem Gemeindedurchschnitt.

In der Praxis bedeutet das: Zwei identische Häuser in derselben Stadt können trotzdem unterschiedliche Grundsteuer zahlen, wenn sie in verschiedenen Bodenrichtwertzonen liegen. Zusätzlich legt jede Gemeinde ihren Hebesatz fest und kann ihn durch spätere Haushaltsbeschlüsse ändern.

Grundsteuer Hessen

Bescheid und Eingabewerte prüfen

Eine belastbare Berechnung braucht die konkreten Werte aus Feststellungs-, Mess- und Grundsteuerbescheid. Wegen jährlich änderbarer Hebesätze und fallbezogener Flächen wird hier derzeit kein automatisches Ergebnis ausgegeben.

Vom Finanzamt
Äquivalenzbeträge, Lagefaktor und Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid prüfen.

Von der Gemeinde
Aktuellen Hebesatz und Jahresgrundsteuer dem kommunalen Bescheid entnehmen.

Stichtag
Für die Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 ist der Bodenrichtwert zu diesem Stichtag maßgeblich.

Bei Abweichungen
Fristen im Bescheid beachten und Finanzamt, Gemeinde oder Steuerberatung gezielt ansprechen.

So setzt Hessen die Grundsteuer fest

Das hessische Modell hat vier Bausteine: Grundstücksfläche, Wohnfläche, Bodenrichtwert und Hebesatz. Aus der Grundstücksfläche entsteht ein Flächenbetrag mit der festen Zahl 0,04 Euro pro Quadratmeter. Aus der Wohnfläche entsteht ein zweiter Flächenbetrag mit 0,50 Euro pro Quadratmeter.

Beide Beträge werden mit ihrer jeweiligen Steuermesszahl multipliziert, und hier liegt ein Detail, das oft falsch dargestellt wird: Für Grund und Boden gilt die volle Steuermesszahl von 100 Prozent, die Ermäßigung auf 70 Prozent gilt nur für die Wohnfläche. Die Summe aus beiden ergibt den Ausgangsbetrag.

Erst dieser Ausgangsbetrag wird mit dem Lagefaktor multipliziert, und zwar vollständig, nicht nur der Gebäudeanteil. Der Lagefaktor ist Hessens Besonderheit: Er setzt den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks ins Verhältnis zum Durchschnitt Ihrer Gemeinde und dämpft den Ausschlag über die dritte Wurzel. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, den Sie noch mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multiplizieren. Dann haben Sie Ihre Jahres-Grundsteuer.

Ein Beispiel der hessischen Finanzverwaltung rechnet das vor: 500 Quadratmeter Grundstück ergeben 20 Euro, 140 Quadratmeter Wohnfläche ergeben 49 Euro, zusammen 69 Euro Ausgangsbetrag. Bei einem Faktor von 0,81 bleibt ein Steuermessbetrag von 55 Euro. In unserem Rechner oben können Sie jeden einzelnen Zwischenwert nachvollziehen.

Warum der Hebesatz jährlich geprüft werden muss

Den Hebesatz legt jede Gemeinde im Rahmen ihrer Haushaltssatzung fest. Er kann sich ändern und wirkt unmittelbar auf die Jahresgrundsteuer. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine ältere Vergleichstabelle, sondern auf den für das jeweilige Jahr geltenden kommunalen Beschluss und Ihren Bescheid.

Für Eigentümer und Kaufinteressenten ist die Grundsteuer eine laufende Belastung unter mehreren. Eine langfristige Hochrechnung sollte mögliche Hebesatzänderungen ausdrücklich als Unsicherheit behandeln.

Die Grundsteuerreform 2025

Bis Ende 2024 wurde die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten aus den 1960er Jahren berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat das 2018 für verfassungswidrig erklärt; die Werte waren zu stark veraltet und zwischen West und Ost zu unterschiedlich. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deshalb in jedem Bundesland ein neues Modell. Hessen hat sich gegen das Bundesmodell und für ein eigenes Flächen-Faktor-Modell entschieden, das ohne aufwändige Verkehrswert-Ermittlung auskommt.

Das Hessische Finanzgericht hielt das hessische Modell mit Urteil vom 23. Januar 2025 grundsätzlich für verfassungsgemäß; beim Bundesfinanzhof ist hierzu die Revision II R 12/25 anhängig. Zusätzlich äußerte das Hessische Finanzgericht im Mai 2026 in einem besonderen Fall eines übergroßen Grundstücks im Außenbereich erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Maßgeblich bleiben die aktuellen Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen; betroffene Sonderfälle gehören in die Steuerberatung.

Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 im Rhein-Main-Gebiet. Persönliche Betreuung durch Stephan Bettermann.

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Häufige Fragen

Wie oft ändert sich der Hebesatz?
Den für das jeweilige Jahr geltenden Hebesatz beschließt die Gemeinde. Er kann sich durch Haushalts- oder Hebesatzsatzung ändern. Diese Seite hält deshalb keine eigene kommunale Wertetabelle vor; maßgeblich sind der aktuelle Beschluss und Ihr Bescheid.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für meine Adresse?
Im kostenlosen Portal BORIS Hessen unter bodenrichtwert.hessen.de. Für die Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 ist der Bodenrichtwert zu diesem Stichtag maßgeblich; prüfen Sie den Wert in Ihren amtlichen Unterlagen.
Was passiert, wenn ich die Immobilie vermiete?
Sie zahlen weiterhin die Grundsteuer als Eigentümer, können sie aber im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Gilt das Modell auch für Eigentumswohnungen?
Ja, auch für Eigentumswohnungen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Bei Wohnungseigentum wird der Grundstücksanteil rechnerisch über den Miteigentumsanteil ermittelt.
Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid richtet sich der Einspruch an das Finanzamt. Gegen den kommunalen Grundsteuerbescheid ist der in dessen Rechtsbehelfsbelehrung genannte Rechtsbehelf bei der Kommune einzulegen, in Hessen typischerweise Widerspruch. Frist und zuständige Stelle stehen auf dem jeweiligen Bescheid.

Marktwert kennen

Sie wissen, was Sie zahlen.
Was bringt Ihre Immobilie?

Die Grundsteuer ist nur eine Seite der Medaille. Die andere ist der Marktwert Ihrer Immobilie, und der hat sich in den letzten Jahren in der Region stark entwickelt. Wir bewerten Ihre Immobilie unverbindlich und persönlich vor Ort.