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Bettermann Immobilien
Gepflegtes Einfamilienhaus mit kleinem Garten – Immobilienverrentung im Rhein-Main-Gebiet

Immobilienverrentung – Leibrente, Nießbrauch, Teilverkauf im Vergleich

Lesezeit wird berechnet... · Geprüft: 12. August 2026
Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 | Flörsheim & Trebur

Geprüft: 12. August 2026

Warum das Thema aktuell ist

Viele Eigentümer im Rhein-Main-Gebiet sitzen auf Immobilienvermögen, aber haben wenig liquides Geld. Das Haus ist abbezahlt, die Rente reicht nicht für größere Ausgaben. Verkaufen wollen sie nicht – das ist ihr Zuhause.

Verrentung klingt nach einer Lösung: Geld bekommen und trotzdem wohnen bleiben. Die Anbieter wachsen. Die Werbung ist überzeugend. Was in den Prospekten steht, ist aber nur die halbe Wahrheit.

Die vier Modelle im Überblick

Merkmal Leibrente Nießbrauch Wohnrecht Teilverkauf
Was passiert Volles Eigentum geht an Käufer Volles Eigentum geht an Käufer Volles Eigentum geht an Käufer vertraglich bestimmter Anteil geht an Anbieter
Gegenleistung Monatliche Rente, lebenslang Einmalzahlung oder Rente Einmalzahlung oder Rente Einmalzahlung
Wohnrecht Im Grundbuch gesichert Nießbrauch im Grundbuch (stärker als Wohnrecht) Im Grundbuch gesichert Nutzungsentgelt monatlich
Instandhaltung Käufer oder geteilt (vertraglich) Nießbraucher trägt laufende Kosten Käufer Eigentümer + Anbieter anteilig
Auswirkung auf Erben Immobilie geht nicht an Erben Immobilie geht nicht an Erben Immobilie geht nicht an Erben Restanteil grundsätzlich vererbbar; weitere Rechte sind vertragsabhängig
Abschlag vom Marktwert individuelle Barwertberechnung individuelle Barwertberechnung individuelle Barwertberechnung Vertrag, Bewertung und laufende Entgelte prüfen

Leibrente – monatliche Zahlung bis zum Tod

Das klassische Modell. Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten dafür eine monatliche Rente. Im Grundbuch wird ein Wohnrecht eingetragen. Sie bleiben wohnen, der Käufer besitzt das Haus, kann es aber nicht nutzen, solange Sie leben.

Berechnung: Marktwert, Umfang und Rang des Wohn- oder Nießbrauchsrechts, Jahreswert, statistische Lebenserwartung, Zinssatz, Instandhaltung, Einmalzahlung, Rentengarantiezeit und Wertsicherung müssen zusammen betrachtet werden. Eine Division durch eine pauschale Restlebenserwartung ist keine belastbare Verrentungsberechnung.

Risiko für den Verkäufer: Zahlungsausfall und Vertragsfolgen müssen abgesichert werden. Ob Reallast, Rücktrittsrecht, Vormerkung oder weitere Sicherheiten passen, gehört in eine unabhängige notarielle und rechtliche Prüfung; eine Grundbucheintragung beseitigt nicht jedes Risiko.

Risiko für den Käufer: Lebensdauer, Instandhaltung, Nutzbarkeit und Wertentwicklung sind unsicher. Diese Risiken beeinflussen die individuelle Kalkulation, erlauben aber keine pauschale Aussage zur angebotenen Rente.

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Nießbrauch – ein weitreichendes Nutzungsrecht

Der Nießbrauch geht weiter als ein Wohnrecht. Der Nießbraucher darf die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Das ist relevant, wenn Sie später ins Pflegeheim müssen – Sie könnten das Haus vermieten und mit den Einnahmen die Pflegekosten teilweise decken.

Nachteil: Der Nießbraucher trägt die laufenden Kosten (Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherung). Bei einem älteren Haus können die erheblich sein.

Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen und ist unkündbar. Er endet mit dem Tod des Berechtigten.

Teilverkauf – kritisch betrachtet

Beim Teilverkauf wird ein vertraglich bestimmter Miteigentumsanteil übertragen. Für die weitere alleinige Nutzung wird regelmäßig ein Nutzungsentgelt vereinbart. Höhe, Anpassung und Folgen beim späteren Gesamtverkauf unterscheiden sich je Vertrag.

Klingt einfach. Ist es nicht.

Was im Vertrag konkret geprüft werden muss:

  • Nutzungsentgelt. Ausgangshöhe, Bezugsgröße, Anpassungsklauseln, Laufzeit und Folgen eines Zahlungsverzugs.
  • Entgelte beim Gesamtverkauf. Zusätzliche Vergütung, Maklerbindung, Kostenverteilung und Verwertungsverfahren.
  • Wertentwicklung. Wie Gewinne und Verluste zwischen den Miteigentümern verteilt werden.
  • Mindesterlös und Andienungsrechte. Ob der Anbieter Mindestbeträge, Vollmachten, Vorkaufs- oder Verwertungsrechte erhält.

Für einen belastbaren Vergleich müssen Auszahlung, alle laufenden und späteren Entgelte, mögliche Entgeltsteigerungen, Instandhaltung, Verkaufskosten und Wertentwicklung über denselben Zeitraum einem vollständigen Verkauf, einem Darlehen und gegebenenfalls einer Verrentung gegenübergestellt werden.

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Für wen sich Verrentung lohnen kann

Verrentung ist kein Massenprodukt. Sie passt in bestimmte Lebenssituationen:

  • Nachlassziele sind geklärt. Die Auswirkungen auf Erben und Pflichtteilsrechte wurden unabhängig geprüft.
  • Liquiditätsbedarf ist konkret. Teilverkauf, Verrentung, Darlehen und vollständiger Verkauf wurden mit sämtlichen Kosten verglichen.
  • Wohn- und Pflegeplanung ist belastbar. Wohnrecht, Nießbrauch, Instandhaltung und ein möglicher späterer Auszug sind vertraglich geregelt.

Für wen es sich nicht lohnt:

  • Wer Kosten, Vertragsrechte und Nachlassfolgen noch nicht unabhängig verglichen hat
  • Wer den laufenden Liquiditätsbedarf auch mit einer flexibleren und günstigeren Alternative decken kann
  • Wer einen späteren Auszug, Pflegefall oder Gesamtverkauf vertraglich nicht ausreichend abgesichert hat

Worauf vor der Unterschrift achten

  1. Unabhängige Wertermittlung. Nicht den Wert vom Anbieter akzeptieren. Eigenen Gutachter beauftragen.
  2. Unabhängige Beratung. Der Notar berät die Beteiligten neutral und gestaltet den Vertrag rechtssicher; für eine ausschließlich eigene wirtschaftliche oder streitige Interessenprüfung kann zusätzlich ein eigener Rechts- und Steuerberater sinnvoll sein.
  3. Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch. Erste Rangstelle. Keine nachrangigen Rechte akzeptieren.
  4. Nutzungsentgelt-Staffelung prüfen. Manche Anbieter erhöhen jährlich. Das steht im Kleingedruckten.
  5. Erben informieren. Verrentung verändert die Erbmasse. Das führt zu Streit, wenn es nicht vorher besprochen wird.
Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 im Rhein-Main-Gebiet. Persönliche Betreuung durch Stephan Bettermann.

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Häufige Fragen

Kann das Sozialamt auf eine verrente Immobilie zugreifen?
Kompliziert. Wenn der Nießbrauch oder das Wohnrecht im Grundbuch steht, ist das Wohnrecht geschützt. Die Rentenzahlungen oder der Verkaufserlös können aber als Einkommen oder Vermögen gewertet werden. Konkrete Fälle gehören zum Anwalt.
Was passiert mit der Verrentung, wenn ich ins Pflegeheim muss?
Bei Nießbrauch: Sie können die Immobilie vermieten und die Einnahmen behalten. Bei reinem Wohnrecht: Das Recht verfällt, wenn Sie nicht mehr dort wohnen. Deshalb ist Nießbrauch fast immer die bessere Wahl.
Ist Teilverkauf besser als Leibrente?
Selten. Teilverkauf gibt sofort Liquidität, frisst sie aber über die Jahre durch das Nutzungsentgelt auf. Leibrente mit Nießbrauch ist in den meisten Fällen die transparentere Lösung. Teilverkauf lohnt nur bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf und geplantem Verkauf innerhalb weniger Jahre.
Was passiert, wenn der Leibrenten-Käufer nicht zahlt?
Wenn eine Reallast im Grundbuch eingetragen ist, können Sie die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben. Ohne Reallast stehen Sie wie ein normaler Gläubiger da – mit allen Risiken. Reallast ist nicht verhandelbar, sie ist Pflicht.
Kann ich die Verrentung rückgängig machen?
Grundsätzlich nein. Die Eigentumsumschreibung ist endgültig. Einzelne Verträge sehen Rücktrittsrechte vor, aber das ist die Ausnahme. Deshalb: Nicht unter Druck entscheiden. Nicht beim ersten Anbieter unterschreiben.

Unverbindliche Erstberatung

Was ist Ihre Immobilie
heute wert?

Bevor Sie über Verrentung, Teilverkauf oder andere Modelle nachdenken – lassen Sie den Marktwert bestimmen. Stephan Bettermann bewertet Ihre Immobilie und hilft bei der Einordnung der Optionen.

Persönliche Rückmeldung und Terminabstimmung; das Ergebnis folgt nach Sichtung der Unterlagen und Besichtigung.