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Kaufvertrag-Unterzeichnung: Maklerprovisionsregelung bei Immobilienkauf in Hessen

Maklerprovision 2026: Wer zahlt was?

Lesezeit wird berechnet... · Geprüft: 12. August 2026
Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 | Flörsheim & Trebur

Geprüft: 12. August 2026

Was sich 2020 geändert hat

Vor dem 23. Dezember 2020 konnten Provisionsmodelle beim Wohnimmobilienkauf stärker zulasten des Käufers ausgestaltet sein. Für heutige Verträge sind die aktuellen Form- und Verteilungsregeln maßgeblich.

Bei einem Maklervertrag mit beiden Parteien müssen die Provisionsverpflichtungen nach § 656c BGB gleich hoch sein. Hat dagegen nur eine Partei den Maklervertrag geschlossen und soll die andere einen Teil erstatten, darf dieser Anteil nach § 656d BGB höchstens die Hälfte betragen; fällig wird er erst nach Nachweis der Zahlung der beauftragenden Partei.

Die Vorschriften legen keinen Prozentsatz fest. Die konkrete Höhe und das passende gesetzliche Modell werden vor der Beauftragung vertraglich festgehalten.

Was ein angenommener Satz kostet – drei Rechenbeispiele

Die Tabelle rechnet ausschließlich beispielhaft mit 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer je Partei. Das ist kein gesetzlicher oder allgemein verbindlicher Hessen-Tarif.

Kaufpreis Verkäufer (3,57 %) Käufer (3,57 %) Provision gesamt
280.000 € 9.996 € 9.996 € 19.992 €
420.000 € 14.994 € 14.994 € 29.988 €
580.000 € 20.706 € 20.706 € 41.412 €

Die Beispielbeträge gelten nur, wenn genau dieser Satz und eine gleich hohe Verpflichtung beider Parteien vereinbart wurden.

Ein Provisionsanspruch setzt unter anderem einen wirksamen Maklervertrag, die vereinbarte Nachweis- oder Vermittlungsleistung, Kausalität und den Abschluss des Hauptvertrags voraus. Vertrag und Rechnung bestimmen die konkrete Fälligkeit.

Infografik: Provisionsaufteilung vor und nach 2020 – § 656c BGB Hessen

Wann die besonderen Verbraucherregeln anders oder nicht gelten

Die besonderen Regeln der §§ 656b bis 656d BGB betreffen Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer Verbraucher ist. Außerhalb dieses sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs ist das jeweilige Vertragsmodell gesondert zu prüfen:

Mehrfamilienhäuser. Ob ein Objekt als Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus einzuordnen ist und welche Vertragsparteien beteiligt sind, bestimmt den Anwendungsbereich. Die Vergütung wird vertraglich vereinbart.

Gewerbeimmobilien. Büro, Einzelhandel, Lager, Praxis – hier gibt es keine gesetzliche Teilungspflicht.

Grundstücke ohne Wohnbebauung. Unbebaute Grundstücke oder Grundstücke mit Abrissobjekt fallen nicht unter die Regelung.

Tätigkeit für beide Parteien. Fällt der Fall unter § 656c BGB, müssen die Provisionsverpflichtungen beider Parteien gleich hoch sein.

Stimmt oder stimmt nicht – sechs Irrtümer zur Provision

„Die Provision kann man auf den Kaufpreis draufschlagen, dann zahlt der Käufer sie über die Finanzierung mit.“
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob und in welchem Umfang eine Bank Nebenkosten mitfinanziert, hängt von Beleihung, Bonität, Sicherheiten und Kreditrichtlinien ab. Kosten dürfen gegenüber Bank und Vertragsparteien nicht verschleiert werden.

„Ohne Maklervertrag muss ich nichts zahlen.“
Für Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verlangt § 656a BGB Textform; eine bloß mündliche Abrede genügt dann nicht. Bei anderen Objektarten ist die Formfrage gesondert zu prüfen.

„Der Makler bekommt die Provision sofort nach der Besichtigung.“
Eine Besichtigung allein löst nicht automatisch die Provision aus. Erforderlich sind die vertraglichen und gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Der Zahlungsnachweis der beauftragenden Partei ist speziell beim Modell nach § 656d BGB relevant, nicht pauschal in jeder Doppeltätigkeit.

„Ich kann als Verkäufer 0 % zahlen und der Käufer zahlt alles.“
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbraucherkäufern ist das nicht frei gestaltbar. Bei Doppeltätigkeit verlangt § 656c BGB gleiche Verpflichtungen; bei Kostenabwälzung nach § 656d BGB darf die andere Partei höchstens die Hälfte tragen.

„Provision ist Verhandlungssache – man kann immer runterhandeln.“
Die Höhe ist grundsätzlich vertraglich vereinbar. Leistungsumfang, Objekt, gesetzliches Verteilungsmodell und Umsatzsteuer sollten vor Abschluss des Maklervertrags transparent dokumentiert werden.

„Beim Privatverkauf spart man die komplette Provision.“
Ein Privatverkauf kann eine sonst vereinbarte Maklerprovision vermeiden. Ob unterm Strich mehr übrig bleibt, hängt von Preisfindung, eigenem Aufwand, Unterlagen, Vermarktung und Verhandlung im konkreten Fall ab.

Stephan Bettermann erklärt Maklerprovision und Kaufvertrag einem Ehepaar im Beratungsgespräch

Weiterführende Informationen

Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 im Rhein-Main-Gebiet. Persönliche Betreuung durch Stephan Bettermann.

Über Stephan Bettermann →

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen 2026?

Die Höhe der Maklerprovision wird vertraglich vereinbart. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbraucherkäufern regeln die §§ 656b bis 656d BGB Form und Kostenverteilung, nicht einen bestimmten Prozentsatz.

Die konkreten Konditionen legen wir vor der Beauftragung transparent offen.

Wann muss ich die Maklerprovision zahlen?
Ein Provisionsanspruch setzt die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen voraus; die konkrete Fälligkeit ergibt sich aus Maklervertrag und Rechnung. Nur beim Kostenabwälzungsmodell nach § 656d BGB wird der Anspruch gegen die andere Partei erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil gezahlt und dies nachgewiesen hat. Bei beidseitigen Maklerverträgen nach § 656c BGB gilt diese besondere Zahlungsreihenfolge nicht pauschal.
Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Die steuerliche Behandlung hängt von Rolle, Nutzung und Vorgang ab. Beim Kauf einer vermieteten Immobilie gehört die Käuferprovision regelmäßig zu den Anschaffungsnebenkosten und wirkt sich grundsätzlich nur über die auf das Gebäude entfallende AfA aus. Bei einer steuerpflichtigen Veräußerung kann eine Verkäuferprovision als Veräußerungskosten relevant sein. Die konkrete Zuordnung muss die Steuerberatung prüfen.
Gilt die Provisionsteilung auch bei Erbschaft oder Scheidung?
Die Verkaufsursache allein entscheidet das nicht. Maßgeblich ist, ob der Maklervertrag in den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich der §§ 656b bis 656d BGB fällt, insbesondere Wohnung oder Einfamilienhaus und ein Verbraucherkäufer. Das konkrete Vertragsmodell ist zusätzlich zu prüfen.

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