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Bettermann Immobilien
Geordnete Verkaufsunterlagen auf einem Schreibtisch - Grundriss, Schlüssel und Dokumente

Ratgeber · Verkaufsunterlagen

Unterlagen für den Immobilienverkauf
die vollständige Checkliste

Lesezeit wird berechnet... · Geprüft: 12. August 2026 · Stephan Bettermann
Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 | Flörsheim & Trebur

Geprüft: 12. August 2026

Warum fehlende Unterlagen den Verkauf verzögern können

Vollständige und belastbare Unterlagen erleichtern Käufern, finanzierender Bank und Notariat die Prüfung. Welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt benötigt werden, hängt vom Objekt, der Finanzierung und der Vertragsgestaltung ab.

Und trotzdem starten die meisten Eigentümer den Verkauf, bevor auch nur die Hälfte der Dokumente vorliegt. Das Ergebnis: Der Käufer ist gefunden, die Finanzierung steht - und dann warten alle drei Wochen auf einen Grundbuchauszug, den man vor Monaten hätte beantragen können.

Fangen Sie mit den Unterlagen an. Nicht mit den Fotos. Nicht mit dem Inserat. Mit den Unterlagen.

1. Pflichtunterlagen beim Hausverkauf

Die folgende Übersicht zeigt typische Verkaufsunterlagen. Nicht jedes Dokument ist bei jedem Objekt gesetzlich vorgeschrieben; Notar, finanzierende Bank und Kaufinteressenten können je nach Fall weitere Nachweise benötigen.

Unterlage Wo beantragen Kosten Dauer
Grundbuchauszug (aktuell, max. 3 Monate) Amtsgericht oder online über justizportal.de nach amtlichem Kostenrecht bei der zuständigen Stelle erfragen
Flurkarte / Liegenschaftskarte Katasteramt (in Hessen: HVBG) nach Produkt und Gebührenordnung bei der zuständigen Stelle erfragen
Energieausweis (Verbrauch oder Bedarf) Energieberater, Schornsteinfeger nach Ausweisart und Anbieter vor Beauftragung erfragen
Wohnflächenberechnung Bauakte, Architekt oder selbst nach Quelle und Aufwand variiert
Grundrisse aller Geschosse Bauamt, Bauakte, Architekt nach Quelle und Aufwand variiert
Baugenehmigung Bauaufsichtsbehörde Gebühren/Aktenkopien möglich bei der Behörde erfragen
Baubeschreibung Bauakte Gebühren/Aktenkopien möglich bei der Behörde erfragen

Grundbuchauszug. Zeigt Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (Abteilung I - III). Für Verkauf und Finanzierung wird regelmäßig ein aktueller Auszug benötigt. Bearbeitungszeit, zulässiger Bezugsweg und Kosten sollten beim zuständigen Grundbuchamt geprüft werden.

Energieausweis. Bei Verkauf oder Vermietung ist grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorzulegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Liegt bei Veröffentlichung bereits ein Ausweis vor, gelten außerdem die Pflichtangaben für Anzeigen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis 10.000 € geahndet werden. Zwei Varianten:

  • Verbrauchsausweis: basiert grundsätzlich auf erfassten Verbrauchsdaten. Ob er für das konkrete Gebäude zulässig und aussagekräftig ist, richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
  • Bedarfsausweis: basiert auf Gebäudehülle und Anlagentechnik. Welche Ausweisart benötigt wird, sollte ein ausstellungsberechtigter Fachbetrieb anhand des Gebäudes prüfen.

Wohnflächenberechnung. Flächenangaben im Exposé sollten belastbar und ihre Berechnungsmethode nachvollziehbar sein. Eine Abweichung von mehr als 10 % führt beim Immobilienkauf nicht automatisch zu einer Kaufpreisanfechtung. Welche Rechte bestehen, hängt unter anderem von Vertragsinhalt, zugesicherter Beschaffenheit, Verschulden und einer möglichen arglistigen Täuschung ab. Lassen Sie zweifelhafte Angaben vor der Vermarktung prüfen.

Beschriftete Ordner im Aktenschrank - Grundbuch, Energieausweis, Grundriss
Geordnete Verkaufsunterlagen: Jeder Ordner an seinem Platz spart Zeit beim Verkauf.

2. Bauunterlagen und Nachweise

Ergänzend zu den Pflichtunterlagen - aber fast genauso wichtig:

Unterlage Wozu Bezugsquelle
Kubatur / Bruttorauminhalt Versicherung, Wertermittlung Bauakte, Architekt
Statik Bei Umbauten relevant Bauakte
Nachweise über An- und Umbauten Vertragliche und rechtliche Prüfung Bauamt
Nutzungsänderungsgenehmigungen Wenn z.B. Keller zu Wohnraum wurde Bauamt
Modernisierungsnachweise Wertnachweis, Käufervertrauen Eigene Rechnungen
Schornsteinfegerprotokoll Heizungszustand Schornsteinfeger
Prüfprotokolle Gas/Elektro Sicherheit, Käufervertrauen Handwerker
Wartungsverträge Heizung, Aufzug, etc. Eigene Unterlagen

Modernisierungsnachweise sind Gold wert. Eine neue Heizung, ein neues Dach, gedämmte Fassade - das steigert den Preis. Aber nur, wenn Sie es belegen können. Sammeln Sie Rechnungen, Fotos der Bauphase und Abnahmeprotokolle.

3. Zusätzliche Unterlagen bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen kommt ein ganzes Paket dazu. Die Eigentümergemeinschaft bringt eigene Dokumente mit - und Käufer schauen hier genau hin.

Unterlage Warum wichtig
Teilungserklärung + Aufteilungsplan Definiert Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Wirtschaftsplan (aktuell) Zeigt geplante Kosten und Hausgeldstruktur
Hausgeldabrechnungen (3 Jahre) Tatsächliche Kosten, Nachzahlungen, Guthaben
Protokolle der Eigentümerversammlungen (3 Jahre) Geplante Sanierungen, Streitigkeiten, Sonderumlagen
Rücklagenstand Wie viel Geld für Instandhaltung vorhanden ist
Verwaltervertrag Laufzeit, Kosten, Leistungsumfang
Beschlusssammlung Alle verbindlichen Beschlüsse der WEG
Sonderumlagen (falls vorhanden) Bereits beschlossen oder in Planung

Die Rücklage ist der Knackpunkt. Eine Eigentümergemeinschaft mit 10.000 € Rücklage bei einem Gebäude Baujahr 1975 - da weiß jeder: Die nächste Sonderumlage kommt. Niedrige Rücklagen schrecken Käufer ab oder drücken den Preis.

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen verraten mehr als jedes Exposé. Steht dort "Dachsanierung wird diskutiert" oder "Fensteraustausch auf 2027 verschoben", rechnet der Käufer diese Kosten ein.

4. Zusätzliche Unterlagen bei vermieteten Objekten

Verkaufen Sie eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus, braucht der Käufer:

  • Mietvertrag (alle aktuellen Verträge)
  • Nachträge, Staffelmiet- oder Indexmietvereinbarungen
  • Übergabeprotokolle
  • Mietzahlungsnachweise (zeigen Zahlungsmoral)
  • Kautionsnachweis (Höhe, Konto)
  • Nebenkostenabrechnungen (3 Jahre)
  • Kündigungsausschlüsse oder Sondervereinbarungen

Vermietete Objekte haben einen Vorteil: Der Käufer sieht sofort die Rendite. Aber er sieht auch sofort die Risiken. Ein Mieter, der seit zwei Jahren keine Nebenkosten nachgezahlt hat? Das fällt auf.

5. Unterlagen für den Notar

Am Notartermin selbst brauchen Sie:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-ID
  • Bankverbindung für die Kaufpreiszahlung
  • Bei Erben: Erbschein oder Erbfolgebescheinigung
  • Bei Vertretung: Notariell beglaubigte Vollmacht
  • Bei Ehegatten: Zustimmung des Partners (bei Gütergemeinschaft)
Typisches deutsches Rathaus oder Bauamt mit Sandsteinfassade
Das Bauamt ist die erste Anlaufstelle, wenn Unterlagen fehlen oder Akten nicht vollständig sind.

6. Was tun, wenn Unterlagen fehlen

Gerade bei Häusern aus den 60er bis 80er Jahren - und davon gibt es in Trebur, Flörsheim und dem ganzen Kreis Groß-Gerau viele - fehlen regelmäßig Unterlagen. Kein Grundriss. Keine Baubeschreibung. Keine Genehmigung für den Wintergarten, der 1985 angebaut wurde.

Drei Anlaufstellen:

  1. Bauamt der Gemeinde. Bauakten werden in der Regel dauerhaft aufbewahrt. Die Einsicht ist kostenlos oder gegen geringe Gebühr möglich. Kopien kosten 0,50 - 1,00 € pro Seite.
  2. Hausverwaltung. Bei Eigentumswohnungen ist die Verwaltung die zentrale Quelle für Teilungserklärung, Abrechnungen und Protokolle. Manche Verwaltungen berechnen eine Gebühr für die Zusammenstellung - üblich sind 50 - 150 €.
  3. Architekt oder Vermessungsbüro. Wenn keine Grundrisse existieren, kann ein Architekt neue anfertigen. Kosten: ca. 200 - 500 € je nach Gebäudegröße. Bei der Wohnflächenberechnung lohnt sich das - eine falsche Quadratmeterzahl im Exposé ist ein Haftungsrisiko.

Unterlagen gemeinsam prüfen

Sie sind unsicher, was für Ihr Objekt tatsächlich benötigt wird? Wir prüfen den vorhandenen Stand und nennen die nächsten Schritte.

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Stephan Bettermann

Stephan Bettermann

Immobilienmakler seit 2005 im Rhein-Main-Gebiet. Persönliche Betreuung durch Stephan Bettermann.

Mehr über Stephan Bettermann →

Häufige Fragen

Zu Verkaufsunterlagen und Dokumentenbeschaffung

Welchen Energieausweis brauche ich - Verbrauch oder Bedarf?
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Einheiten und Baugenehmigung vor 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht - sofern das Gebäude nicht mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. In allen anderen Fällen reicht der günstigere Verbrauchsausweis. Im Zweifel: Bedarfsausweis, der ist immer zulässig.
Wie alt darf der Grundbuchauszug sein?
Rechtlich gibt es keine Frist. Banken und Notare akzeptieren in der Regel Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Bei älteren Auszügen besteht das Risiko, dass zwischenzeitlich Belastungen eingetragen wurden.
Was kostet die Beschaffung aller Unterlagen zusammen?
Bei einem Standard-Einfamilienhaus: zwischen 100 und 800 €, je nachdem ob ein neuer Energieausweis, neue Grundrisse oder ein Vermessungsauftrag nötig ist. Bei einer Eigentumswohnung mit kooperativer Verwaltung: oft unter 100 €.
Kann mein Makler die Unterlagen beschaffen?
Ja. Das gehört bei den meisten professionellen Maklern zum Service. Bei Bettermann Immobilien übernehme ich Beantragung und Zusammenstellung der Unterlagen - das spart Ihnen Lauferei und Wartezeit.
Brauche ich Unterlagen auch für eine Vermietung?
Weniger, aber auch bei Vermietung ist grundsätzlich ein Energieausweis vorzulegen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Welche weiteren Unterlagen sinnvoll oder erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom Ablauf ab; typischerweise gehören Grundriss, Wohnflächenangaben, Mietvertrag und Übergabeprotokoll dazu.

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